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Richtlinien und Normen


Im April 2006 wurde die damals neue europäische Richtlinie 2003/20/EEC in nationales Recht umgesetzt. Nach dem neuen Recht darf der neuer Grenzwert von 87dB(A) für das Gehör nicht mehr überschritten werden und der Gehörschutz muss bei einer Lärmpegel von 80 dB(A) oder mehr zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Lärmpegel von 85dB(A) oder mehr ist der Gehörschutz zwingend notwendig. (Übersetzung)

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Gehörschutz – Richtlinien und Normen

Das 3M Gehörschutzprogramm Das 3M Gehörschutzprogramm (pdf, 1MB)
Am 08.03. wurde die neue Verordnung Lärm Vibration (Lärm-Richtlinie) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 14.03. vom HVBG bekannt gegeben.

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